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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Saint-Louis

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Drei Länder, kurze Wege – Sachverstand direkt bei Ihrem Fahrzeug

Frankreich, Deutschland und die Schweiz fast in Sichtweite: Saint-Louis liegt mitten im Dreiländereck und gehört zu den Orten, an denen Grenzen im täglichen Leben kaum eine Rolle spielen. Mit Basel direkt nebenan und dem EuroAirport vor der Tür ist die Region wie kaum eine andere von Pendlern und grenzüberschreitender Mobilität geprägt.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze deutsche Fahrzeughalter auch dann, wenn sich ihr Fahrzeug aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder eines Aufenthalts gerade in Saint-Louis oder der näheren Umgebung befindet.

Als mobiler Sachverständiger komme ich nach Absprache direkt zu Ihnen bzw. zu Ihrem Fahrzeug. So erhalten Sie auch auf der französischen Seite des Dreiländerecks eine unabhängige und fachgerechte Begutachtung auf Grundlage deutscher Standards, ohne mit dem Fahrzeug zunächst zurück nach Deutschland fahren zu müssen.

Leistungen für Saint-Louis

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängige Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – fachkundige Bewertung von Zustand und Wert

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – transparente Einschätzung bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – detaillierte Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse zur Erkennung möglicher Vorschäden

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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