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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Efringen-Kirchen

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Zwischen Reben, Rhein und Isteiner Klotz – mit Sachverstand für Sie vor Ort

Wo sich die Weinberge des Markgräflerlands bis in die Rheinebene ziehen und der markante Isteiner Klotz die Landschaft prägt, liegt Efringen-Kirchen. Mit seinen verschiedenen Ortsteilen und der unmittelbaren Nähe zu Frankreich und der Schweiz verbindet die Gemeinde ländlichen Charme mit der besonderen Dynamik des Dreiländerecks.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie in Efringen-Kirchen, Istein, Kleinkems und den umliegenden Ortsteilen mit unabhängiger Fahrzeugbewertung, fachlicher Kompetenz und persönlichem Service.

Als mobiler Sachverständiger komme ich direkt zu Ihnen – nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. So erhalten Sie eine fachgerechte und nachvollziehbare Begutachtung Ihres Fahrzeugs, ohne dafür unnötige Wege auf sich nehmen zu müssen.

Leistungen für Efringen-Kirchen

  • Unfall- und Schadengutachten – neutral, anerkannt und gerichtsfest

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge oder Liebhabermodelle

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – mit technischer Präzision und Leidenschaft für automobile Klassiker

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire Einschätzungen bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – objektive Dokumentation bei Unfällen oder Streitfällen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse für eine sichere Wertermittlung          

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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