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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Bad Bellingen

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Zwischen Rhein und Reben – unabhängig für Sie vor Ort

Zwischen den Rebhängen des Markgräflerlands und der Rheinebene liegt Bad Bellingen – bekannt für seine Thermalquellen, die Balinea Thermen und seine besondere Lage nahe Frankreich und der Schweiz. Hier verbindet sich badische Lebensart mit kurzen Wegen ins Dreiländereck.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie in Bad Bellingen sowie in Bamlach, Hertingen und Rheinweiler mit unabhängiger Fahrzeugbewertung und persönlichem Service.

Dabei müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht erst zu mir kommen: Ich komme direkt zu Ihnen – nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. So erhalten Sie schnell und unkompliziert eine fachgerechte und nachvollziehbare Begutachtung Ihres Fahrzeugs.

Leistungen für Bad Bellingen

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängig und fachgerecht dokumentiert

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – kompetente Bewertung von Zustand und Wert

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – transparente Einschätzung bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – detaillierte Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse zur Erkennung möglicher Vorschäden

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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