top of page

Ihr KFZ-Sachverständiger
für Basel-Landschaft

Basel-Land_AdobeStock_2034108879.jpeg

Grenzenlos unterwegs – beim Gutachten auf deutsche Expertise vertrauen

Von Allschwil und Arlesheim über Liestal bis ins Laufental: Basel-Landschaft ist eine vielseitige Region und zugleich eng mit dem deutschen Dreiländereck verbunden. Für viele deutsche Grenzgänger gehört die tägliche Fahrt in die Schweiz ganz selbstverständlich zum Berufsleben.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze deutsche Fahrzeughalter auch dann, wenn sich ihr Fahrzeug während ihrer beruflichen Tätigkeit im Kanton Basel-Landschaft befindet.

Als mobiler Sachverständiger komme ich nach Absprache direkt zu Ihnen bzw. zu Ihrem Fahrzeug. So erhalten Sie eine unabhängige und fachgerechte Begutachtung auf Grundlage deutscher Standards, ohne dafür zunächst den Weg zurück nach Deutschland antreten zu müssen.

Leistungen für Basel-Landschaft

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängige Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – fachkundige Bewertung von Zustand und Wert

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – transparente Einschätzung bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – detaillierte Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse zur Erkennung möglicher Vorschäden

Felix-Winkler-.jpg

Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

bottom of page
G-1WK8HJFJGP