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Ihr mobiler Gutachter im Südschwarzwald

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Kompetenz, die
in der Region zuhause ist.

Der Südschwarzwald gehört zu den schönsten Regionen Deutschlands. Zwischen dichten Wäldern, sanften Weinbergen, dem Hochrhein und dem Dreiländereck sind Menschen täglich auf ihr Fahrzeug angewiesen – ob auf dem Weg zur Arbeit, zum Kunden oder in der Freizeit.

Genau deshalb ist es wichtig, im Schadensfall einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen an seiner Seite zu haben, der schnell erreichbar ist, die Region kennt und persönlich für seine Kunden da ist.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung. Als mobiler Sachverständiger bin ich im gesamten Südschwarzwald unterwegs und komme direkt zu Ihnen – ganz gleich, ob Ihr Fahrzeug zu Hause, in einer Werkstatt oder an Ihrem Arbeitsplatz steht.

So sparen Sie Zeit und erhalten eine fachgerechte Begutachtung dort, wo Ihr Fahrzeug gerade ist.

Leistungen für den Südschwarzwald

  • Unfall- und Schadengutachten – neutral, gerichtsfest und von Versicherungen anerkannt

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – mit Fachkenntnis und Leidenschaft für Klassiker

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire Einschätzungen bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – objektive Dokumentation bei Unfällen oder Streitfällen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Zustandsanalyse für verlässliche Bewertungen

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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