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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Heitersheim

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In der Malteserstadt zuhause – mit Sachverstand für Ihr Fahrzeug

Weinberge, badische Lebensart und das traditionsreiche Malteserschloss: Heitersheim liegt mitten im Markgräflerland und verbindet historischen Charme mit einer Region, in der Mobilität zum täglichen Leben gehört. Das Malteserschloss mit Schlosskirche und Schlossgarten prägt dabei bis heute das besondere Gesicht der Stadt.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie in Heitersheim und der umliegenden Region, wenn nach einem Unfall schnelle Klarheit gefragt ist oder Sie den Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs professionell bestimmen lassen möchten.

Als mobiler Sachverständiger komme ich direkt zu Ihnen – nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. So erhalten Sie eine unabhängige, fachgerechte und nachvollziehbare Begutachtung, ohne mit Ihrem Fahrzeug unnötige Wege zurücklegen zu müssen.

Leistungen für Heitersheim und Umgebung

  • Unfall- und Schadengutachten – unabhängig, rechtssicher und transparent

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebraucht-, Firmen- oder Liebhaberfahrzeuge

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – mit technischem Feingefühl und Leidenschaft für Klassiker

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire Einschätzungen bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – objektive Dokumentation bei Unfällen oder Streitfragen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Zustandsanalyse für eine fundierte Bewertung

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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