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Ihr KFZ-Sachverständiger
für Aargau

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Über die Grenze zur Arbeit – beim Gutachten auf der sicheren Seite

Der Aargau und der deutsche Hochrhein sind eng miteinander verbunden. Gerade zwischen Rheinfelden, dem Fricktal und Laufenburg pendeln Menschen täglich über die Grenze – und für viele deutsche Berufspendler gehört das eigene Fahrzeug ganz selbstverständlich zum Arbeitsalltag.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze deutsche Fahrzeughalter auch dann, wenn sich ihr Fahrzeug aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gerade im Kanton Aargau befindet.

Als mobiler Sachverständiger komme ich nach Absprache direkt zu Ihnen bzw. zu Ihrem Fahrzeug. So erhalten Sie eine unabhängige und fachgerechte Begutachtung, ohne dafür erst zurück nach Deutschland fahren zu müssen.

Leistungen im Aargau

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängige Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – fachkundige Bewertung von Zustand und Wert

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – transparente Einschätzung bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – detaillierte Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse zur Erkennung möglicher Vorschäden

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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