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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Breisach am Rhein

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Wo Rhein und Kaiserstuhl aufeinandertreffen – mit Sachverstand für Sie unterwegs

Hoch über dem Rhein prägt das St. Stephansmünster auf dem Breisacher Münsterberg schon von weitem das Bild der Stadt. Direkt am Rhein, zwischen Kaiserstuhl, Schwarzwald und Elsass, ist Breisach seit jeher ein Ort, der Regionen und Menschen miteinander verbindet.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie in Breisach am Rhein und der umliegenden Region, wenn es um eine unabhängige und fachgerechte Bewertung Ihres Fahrzeugs geht.

Dabei kommt der Sachverständige zum Fahrzeug – und nicht umgekehrt. Ob bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt Ihres Vertrauens: Ich komme direkt zu Ihnen nach Breisach und sorge mit persönlicher Beratung und einer transparenten Begutachtung schnell für Klarheit.

Leistungen für Breisach am Rhein

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängig und fachgerecht dokumentiert

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – kompetente Bewertung von Zustand und Wert

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – transparente Einschätzung bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – detaillierte Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse zur Erkennung möglicher Vorschäden

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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