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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Freibug

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Kompetent und ehrlich für Freiburg

Zwischen Schwarzwaldhängen, Altstadtgässle und pulsierendem Stadtleben ist Freiburg ein Ort, an dem Bewegung zum Alltag gehört – auf den Straßen, in den Köpfen und in den Herzen der Menschen.
Und wenn es einmal nicht rund läuft – sei es nach einem Unfall, beim Fahrzeugverkauf oder bei der Bewertung Ihres Fahrzeugs – bin ich Ihr Ansprechpartner für klare, unabhängige und verlässliche Gutachten.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie direkt vor Ort in Freiburg und Umgebung.
Ob in Stühlinger, Herdern, Wiehre oder Zähringen – ich komme zu Ihnen, begutachte Ihr Fahrzeug schnell, fair und transparent und sorge dafür, dass Sie bei Versicherungen oder Händlern bestens abgesichert sind.

Leistungen für Freiburg und den Breisgau

  • Unfall- und Schadengutachten – neutral, anerkannt und gerichtsfest

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge oder Liebhabermodelle

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – mit technischer Präzision und Leidenschaft für automobile Klassiker

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire Einschätzungen bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – objektive Dokumentation bei Unfällen oder Streitfällen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse für eine sichere Wertermittlung          

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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