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Ihr KFZ-Sachverständiger
für Colmar

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Im Elsass unterwegs – mit  Sachverstand an Ihrer Seite

Fachwerkhäuser, Weinberge und „Petite Venise“: Colmar steht wie kaum eine andere Stadt für die besondere Lebensart des Elsass. Gleichzeitig ist die Region eng mit der deutschen Seite des Rheins verbunden – Breisach und Freiburg sind für viele Menschen Teil eines grenzüberschreitenden Alltags.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze deutsche Fahrzeughalter auch dann, wenn sich ihr Fahrzeug während der Arbeit oder eines Aufenthalts gerade in Colmar oder der näheren Umgebung befindet.

Als mobiler Sachverständiger komme ich nach Absprache direkt zu Ihnen bzw. zu Ihrem Fahrzeug. So erhalten Sie auch auf der französischen Seite des Rheins eine unabhängige und fachgerechte Begutachtung auf Grundlage deutscher Standards – ohne dafür mit dem Fahrzeug zunächst zurück nach Deutschland fahren zu müssen.

Leistungen für Colmar

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängige Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – fachkundige Bewertung von Zustand und Wert

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – transparente Einschätzung bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – detaillierte Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse zur Erkennung möglicher Vorschäden

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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