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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Mulhouse

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Wo automobile Leidenschaft zuhause ist – mit Sachverstand direkt vor Ort

Mulhouse und das Automobil – das gehört einfach zusammen. Die elsässische Stadt ist Heimat der berühmten Cité de l’Automobile mit der Schlumpf-Sammlung, in der mehrere hundert außergewöhnliche Fahrzeuge und eine beeindruckende Bugatti-Sammlung zu sehen sind. Kaum eine andere Stadt im Dreiländereck bietet deshalb einen passenderen regionalen Bezug rund um das Thema Automobil.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze deutsche Fahrzeughalter auch dann, wenn sich ihr Fahrzeug aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder eines Aufenthalts gerade in Mulhouse und Umgebung befindet.

Als mobiler Sachverständiger komme ich nach Absprache direkt zu Ihnen bzw. zu Ihrem Fahrzeug. So erhalten Sie auch im Elsass eine unabhängige und fachgerechte Begutachtung auf Grundlage deutscher Standards, ohne mit Ihrem Fahrzeug zunächst zurück nach Deutschland fahren zu müssen.

Leistungen für Mulhouse

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängige Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge und Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – fachkundige Bewertung von Zustand und Wert

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – transparente Einschätzung bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – detaillierte Dokumentation von Schäden und Fahrzeugzuständen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse zur Erkennung möglicher Vorschäden

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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