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Ihr KFZ-Sachverständiger
im Münstertal

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Tief im Schwarzwald verwurzelt – mit Sachverstand direkt bei Ihnen vor Ort

Schwarzwaldhöfe, bewaldete Höhen und der Belchen am Horizont: Das Münstertal trägt nicht ohne Grund den Beinamen „Tal der hundert Täler“. Vom historischen Kloster St. Trudpert bis hinauf in die Schwarzwaldhöhen prägen Natur, Tradition und weite Wege das Leben in dieser besonderen Region.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter KFZ-Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie im Münstertal und der umliegenden Schwarzwaldregion, wenn nach einem Unfall eine unabhängige Einschätzung gefragt ist oder Sie Zustand und Wert Ihres Fahrzeugs professionell bestimmen lassen möchten.

Gerade in einer weitläufigen Region wie dem Münstertal ist mein mobiler Service ein echter Vorteil: Ich komme direkt zu Ihnen – nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens. So erhalten Sie eine fachgerechte und nachvollziehbare Begutachtung Ihres Fahrzeugs, ohne dafür unnötige Wege auf sich nehmen zu müssen.

Leistungen im Münstertal

  • Schadengutachten nach Unfall – unabhängig, neutral und gerichtsfest

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebraucht-, Firmen- oder Liebhaberfahrzeuge

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – mit Leidenschaft für klassische Automobile

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire und transparente Einschätzungen bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – objektive Dokumentation bei Unfällen oder Streitfragen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Zustandsanalyse für eine fundierte Bewertung

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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