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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Grenzach-Wyhlen

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Sachverstand für Grenzach-Wyhlen

Zwischen Rhein und Schwarzwald gelegen, ist Grenzach-Wyhlen ein Ort, an dem täglich unzählige Fahrzeuge unterwegs sind – viele davon im Grenzverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz.
Wenn es dabei zu einem Unfall kommt oder Sie den Wert Ihres Fahrzeugs genau kennen möchten, bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner direkt vor Ort in Grenzach-Wyhlen.

Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung.
Mit meinem mobilen Service komme ich zeitnah zu Ihnen nach Grenzach, Wyhlen oder Rheinfelden, ob nach Hause, in die Werkstatt oder an Ihren Arbeitsplatz.
Ich biete Ihnen unabhängige, transparente und rechtssichere Gutachten, die Ihnen im Schadensfall oder bei Fahrzeugbewertungen klare Sicherheit geben.

Leistungen für Grenzach-Weylen und das Dreiländereck

  • Unfall- und Schadengutachten – neutral, anerkannt und gerichtsfest

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge oder Liebhabermodelle

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – präzise Einschätzung von Wert und Zustand

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire Bewertungen bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – objektive Dokumentation bei Unfällen oder Streitfällen

  • Lackschichtdickenmessung – genaue Analyse zur Beurteilung von Vorschäden und Zustand

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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