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Ihr KFZ-Sachverständiger
für Wiesental

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Gutachten im Wiesental

Ein Unfall, ein geplanter Fahrzeugverkauf oder die Wertermittlung Ihres Oldtimers – im Alltag kann schnell der Moment kommen, in dem Sie sich auf einen erfahrenen KFZ-Sachverständigen verlassen möchten.
Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie im gesamten Wiesental – von Hausen über Schopfheim bis Zell im Wiesental – mit Kompetenz, Unabhängigkeit und persönlicher Beratung.

Als mobiler Gutachter komme ich direkt zu Ihnen vor Ort: nach Hause, an Ihren Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihres Vertrauens.
Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen, erkläre verständlich jeden Schritt der Begutachtung und liefere klare, nachvollziehbare Ergebnisse, die Sie bei Versicherungen, Händlern oder in Rechtsfragen sicher unterstützen.

Leistungen im Wiesental

  • Schaden- und Unfallgutachten – unabhängig, objektiv und gerichtsfest

  • Fahrzeugbewertungen – für Gebrauchtwagen, Firmenfahrzeuge oder Liebhaberstücke

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – mit viel Erfahrung und Leidenschaft für historische Fahrzeuge

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire Einschätzungen bei Rückgabe oder Weiterverkauf

  • Beweissicherung – zuverlässige Dokumentation bei Unfällen oder Streitfällen

  • Lackschichtdickenmessung – präzise Analyse für eine exakte Zustandsbewertung

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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