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Ihr KFZ-Sachverständiger
in Bad Säckingen

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Sachverstand für Fahrzeuge in Bad Säckingen

Die Alte Rheinbrücke in Bad Säckingen verbindet nicht nur Deutschland und die Schweiz – sie steht auch für Verlässlichkeit, Stabilität und Vertrauen.
Genau diese Werte prägen meine Arbeit als unabhängiger KFZ-Sachverständiger.
Ich bin Felix Winkler, KFZ-Meister und geprüfter Sachverständiger mit über zehn Jahren Berufserfahrung, und unterstütze Sie in Bad Säckingen und entlang des Hochrheins, wenn es um Fahrzeugbewertungen, Unfallgutachten oder Beweissicherungen geht.

Ich komme direkt zu Ihnen nach Bad Säckingen, ob in Wallbach, Harpolingen, Obersäckingen oder Rippolingen – schnell, unabhängig und mit dem Anspruch, Ihnen Klarheit und Sicherheit zu geben.
Wie die Rheinbrücke zwei Länder verbindet, so schlage ich die Brücke zwischen technischer Expertise und verständlicher Beratung – damit Sie jederzeit den Überblick behalten.

Leistungen für Bad Säckingen und den Hochrhein

  • Schaden- und Unfallgutachten – neutral, gerichtsfest und von Versicherungen anerkannt

  • Fahrzeugbewertungen – realistische Einschätzungen für Gebraucht-, Firmen- oder Sammlerfahrzeuge

  • Oldtimer- und Youngtimer-Gutachten – mit Leidenschaft für historische Fahrzeuge und präzisem Blick fürs Detail

  • Leasingbewertungen & Zustandsberichte – faire Beurteilungen bei Rückgabe oder Verkauf

  • Beweissicherung – objektive Dokumentation bei Unfällen oder Streitfragen

  • Lackschichtdickenmessung – exakte Analyse des Fahrzeugzustands

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Wieso Unfallgutachten / Schadengutachten?

Damit Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen (§249 BGB)! Nur im Gutachten kann (unter bestimmten Voraussetzungen) eine sogenannte Merkantile Wertminderung beziffert werden, diese beträgt oftmals mehrere hundert Euro. Ebenso wird direkt im Gutachten der von Ihnen benötigte Mietwagen und dessen Klasseneinstufung dokumentiert. Sie benötigen keinen Mietwagen, dann steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Was ein solches Gutachten kostet? Nichts! Nach deutschem Recht darf der Geschädigte einen KFZ-Sachverständigen, umgangssprachlich Schadengutachter, hinzuziehen und einen Rechtsanwalt. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung.

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